| Rückgewährung der Kaution vom Erwerber |
| Verlangt der Mieter von
dem Erwerber eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Grundstücks
die Rückgewähr einer an den früheren Vermieter geleisteten
Kaution, so trägt er grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast
dafür, dass die geleistete Sicherheit dem Erwerber ausgehändigt
worden ist.
BGH, 28.9.2005 - Az: VIII ZR 372/04 |