Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.091 Anfragen

Mieterhöhungsverlangen und die Verweisung auf einen kostenpflichtigen Mietspiegel

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.
Ein Mieterhöhungsverlangen ist nicht bereits dann formell unwirksam, wenn auf einen kostenpflichtigen Mietspiegel lediglich verwiesen wird. Die Beifügung eines Mietpreisspiegels ist nicht zwingend, vielmehr genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Mieterhöhungsverlangen den formellen Voraussetzungen des § 558 a BGB, wenn der Mietpreisspiegel allgemein zugänglich ist. Dies setzt nicht voraus, dass der Mietpreisspiegel von der betreffenden Kommune kostenlos abgegeben wird oder zur Einsicht bereitgehalten wird oder über das Internet abrufbar ist. Auch ein Mietpreisspiegel der von privaten Vereinigungen gegen eine geringe Schutzgebühr an jedermann abgegeben wird, ist in diesem Sinne allgemein zugänglich (BGH, 30.9.2009 - Az: VIII ZR 276/08). Eine Schutzgebühr von vorliegend EUR 6,00 übersteigt die Grenze der Geringfügigkeit nicht.


LG Karlsruhe, 11.04.2014 - Az: 9 S 17/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.091 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant