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Mieterhöhung - leicht zugänglicher Mietspiegel muss nicht beigefügt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht.


BGH, 30.09.2009 - Az: VIII ZR 276/08


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern