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Duschmöglichkeit als Positivmerkmal nur bei separater Dusche!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Duschmöglichkeit als Positivmerkmal setzt eine separate Dusche voraus. Die bloße Möglichkeit sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen entspricht nicht den Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.
In einem solchen Fall verfügt die Wohnung nicht über eine Duschmöglichkeit im Sinne des Berliner Mietspiegels.


AG Berlin-Köpenick, 17.03.2015 - Az: 3 C 267/14

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