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Hinweispflicht auch bei geringen und beseitigten Schwammbefall

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Immobilienmakler ist bei einem Hausverkauf verpflichtet, auch auf einen lokal begrenzten und bereits beseitigten Schwamm-Bagatellschaden hinzuweisen. Diese Hinweispflicht entfällt nicht durch die kommentarlose Vorlage einer entsprechenden Rechnung.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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