| Makler werden nicht erfolgsunabhängig provisioniert! |
| Wird eine erfolgsunabhängige
Provision zwischen einem Makler und seinem Kunden vereinbart, so liegt
ein Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
vor. Die Vereinbarung ist daher unwirksam. Ein gleiches gilt für die
Vereinbarung eines verfallenden Vorschusses, dies dient lediglich dazu,
die gesetzliche Vorschrift zu umgehen.
KG Berlin - Az: 23 U 98/03 |