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Makler werden nicht erfolgsunabhängig provisioniert!
Wird eine erfolgsunabhängige Provision zwischen einem Makler und seinem Kunden vereinbart, so liegt ein Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung vor. Die Vereinbarung ist daher unwirksam. Ein gleiches gilt für die Vereinbarung eines verfallenden Vorschusses, dies dient lediglich dazu, die gesetzliche Vorschrift zu umgehen.

KG Berlin - Az: 23 U 98/03