|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |MAKLER|
Provisionsanspruch - auch ein Jahr später?
Eine Provisonsforderung eines Immobilienmaklers besteht auch dann noch, wenn zwischen der Vermittlungstätigkeit des Maklers und der Beurkundung des Kaufvertrages mehr als ein Jahr liegt. Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass die Verkaufsabsicht des Verkäufers bestehen geblieben ist. Die Beweislast hierfür trägt der Makler.

OLG Hamburg, Az: 11 U 166 / 99