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Provisionsanspruch - auch ein Jahr später?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Provisonsforderung eines Immobilienmaklers besteht auch dann noch, wenn zwischen der Vermittlungstätigkeit des Maklers und der Beurkundung des Kaufvertrages mehr als ein Jahr liegt. Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass die Verkaufsabsicht des Verkäufers bestehen geblieben ist. Die Beweislast hierfür trägt der Makler.


OLG Hamburg - Az: 11 U 166 / 99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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