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Kenntnis von Mängeln bei Mietbeginn - Vermieter ist in der Beweislast

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Kenntnis des Mieters vom Mangel zu Mietbeginn trägt der Vermieter die Beweislast. Ist es auch durch Sachverständigengutachten nicht nachzuweisen, ob ein Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorlag oder nicht, so geht dies zu Lasten des Vermieters. Ohne entsprechenden Nachweis ist der Mieter zur Minderung berechtigt.


LG Hamburg, 26.03.2009 - Az: 333 S 65/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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