Im vorliegenden Fall versuchte ein gewerblicher Mieter, dessen Räume sich in einem 1959 erbauten Haus befanden, eine Mietminderung damit zu rechtfertigen, dass über einen Zeitraum von acht Monaten an dem Gebäude Bauarbeiten vorgenommen und zudem einige Kunden von anderen Mietern des Hauses beleidigt worden
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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