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Keine Minderung bei Heizungsausfall?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Heizungsausfall muß nach Ansicht des Gerichts bis zu 4 Tagen hingenommen werden, ohne dass eine Minderung des Mietzinses erfolgen kann, da eine Wohnung nicht umgehend auskühlt.


AG Erkelenz - Az: 8 C 243/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Antje , Karlsruhe