Ein Heizungsausfall muß nach Ansicht des Gerichts bis zu 4 Tagen hingenommen werden, ohne dass eine Minderung des Mietzinses erfolgen kann, da eine Wohnung nicht umgehend auskühlt.
AG Erkelenz - Az: 8 C 243/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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