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Baulärm bei Kenntnis kein Minderungsgrund

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar kann erheblicher Baulärm, der beim Bau einer Bahnstrecke entsteht, eine Minderung des Mietzinses begründen, diese ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Vermieter

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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