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Feuchte Wohnung – Miete kann gemindert werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Mietminderung i.H.v. 25% ist angemessen, wenn aufgrund beschädigter Abflußrohre Feuchtigkeit den Parkettfußboden der gesamten Wohnung ruiniert und teilweise Wanddurchfeuchtungen vorliegen.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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