Ist die mietvertragliche Angabe der Wohnungsgröße nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße identisch, so kann die Miete entsprechend gemindert werden. Auf eine Beeinträchtigung des Mieters kommt es nicht an, bereits die Tatsache, daß es sich um
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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