| Feuchtigkeitsschäden |
| Entstehen Feuchtigkeitsschäden
mit Schimmelbildung in der Wohnung aufgrund mangelnder Wärmedämmung
- und nicht nur wegen falschem Heizen oder mangelnder Belüftung der
Wohnung -, besteht u.U. ein Anspruch auf Mietminderung (im vorliegenden
Fall 20 Prozent), da der Mieter den vertraglichen Anspruch auf eine Wohnung
ohne Schimmelpilzschäden hat.
AG Köln - Az. 222 C 371/99 |