| Geänderte Verkehrsführung |
| Entwickelt sich in der
Umgebung der Mietwohnung aufgrund geänderter Verkehrsführung
nach Strassenumbau eine erhebliche Lärmbelästigung, die die Wohnung
betrifft, so ist ein Mangel der Mietsache gegeben.
AG Erfurt, Urt. vom 22.3.2000 – 222 C 1033/99 |