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Geänderte Verkehrsführung
Entwickelt sich in der Umgebung der Mietwohnung aufgrund geänderter Verkehrsführung nach Strassenumbau eine erhebliche Lärmbelästigung, die die Wohnung betrifft, so ist ein Mangel der Mietsache gegeben.

AG Erfurt, Urt. vom 22.3.2000 – 222 C 1033/99