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Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, wenn auf dem Garagenhof gespielt wird, so dass eine Kündigung nicht in Frage kommt. Dies würde eine Beeinträchtigung der Nachbarn verlangen, die so groß ist,

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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