Es liegt keine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, wenn auf dem Garagenhof gespielt wird, so dass eine Kündigung nicht in Frage kommt. Dies würde eine Beeinträchtigung der Nachbarn verlangen, die so groß ist,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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