| Fristlose Kündigung, wenn Miete dauernd zu spät gezahlt wird? |
| Bei ständig unpünktlicher
Mietzahlung ist eine Kündigung auch dann möglich, wenn die Miete
in letzter Minute noch entrichtet wird. Eine Vertragsfortsetzung kann bei
einem solchen Verhalten unzumutbar sein, wenn der Mieter nach einer bereits
erfolgten Abmahnung erneut säumig ist.
BGH, 26.1.2006 – Az: VIII ZR 364/04 |