Bei ständig unpünktlicher Mietzahlung ist eine Kündigung auch dann möglich, wenn die Miete in letzter Minute noch entrichtet wird. Eine Vertragsfortsetzung kann bei einem solchen Verhalten unzumutbar sein, wenn der Mieter nach einer bereits erfolgten Abmahnung erneut säumig ist.
BGH, 26.01.2006 - Az: VIII ZR 364/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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