Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Wohnungseigentümer müssen Prostitution nicht dulden

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wohnungseigentümer müssen den Betrieb von Prostitution in einer Eigentumswohnung grundsätzlich nicht dulden. Für einen Unterlassungsanspruch genügt eine typisierende Betrachtung der mit Prostitution verbundenen Belastungen - insbesondere durch ständig wechselnde Freier. Der konkrete Nachweis einzelner Beeinträchtigungen ist nicht erforderlich.

Übt ein Wohnungseigentümer in seiner Eigentumswohnung selbst oder durch Vermietung Prostitution aus, steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 15 Abs. 3 WEG zu. Dies gilt unabhängig davon, ob in der konkreten Art der Ausübung - etwa als sogenanntes „Callgirl" - tatsächlich erhebliche Störungen auftreten oder nicht.

Wurde in der Teilungserklärung eine Zweckbestimmung als Wohnung getroffen und in der Hausordnung die gewerbliche Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen, verstößt die Prostitutionsausübung gegen diese Regelungen. Die Teilungserklärung prägt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und kann eine Nutzungsbeschränkung festlegen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant