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Kündigung bei Mäuseplage
Sind über einen Zeitraum von 3 Monaten immer wieder Mäuse im gesamten Mietshaus und nicht nur einer einzelnen Wohnung zu sehen, so ist dies unzumutbar. Die Mieter können den Mietvertrag daher fristlos kündigen.

AG Brandenburg - Az: 32 C 520/00