| Kündigung bei Mäuseplage |
| Sind über einen Zeitraum
von 3 Monaten immer wieder Mäuse im gesamten Mietshaus und nicht nur
einer einzelnen Wohnung zu sehen, so ist dies unzumutbar. Die Mieter können
den Mietvertrag daher fristlos kündigen.
AG Brandenburg - Az: 32 C 520/00 |