Entgegen der überwiegenden Rechtssprechung hat das Gericht entschieden, daß der Samstag nicht als Werktag anzusehen ist. Üblicherweise wird der Samstag lediglich dann nicht als Werktag gerechnet, wenn der letzte Tag der Karenzfrist auf einen Samstag fällt.
AG Berlin-Mitte - Az: 12 C 219/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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