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Einzug von notwendigem Pflegepersonal rechtfertigt die Eigenbedarfskündigung
Auch der geplante Einzug einer benötigten Pflegekraft rechtfertigt eine Kündigung des Vermieters aus Eigenbedarf. Voraussetzung ist jedoch, daß der Vermieter in dem Kündigungsschreiben ausführlich die Notwendigkeit der Pflegerin darlegt. Unerheblich ist hingegen, ob sich der Betreuungsbedarf später als weniger dringend herausstellt.

BVerfG - Az.1 BvR 889/99