| Einzug von notwendigem Pflegepersonal rechtfertigt die Eigenbedarfskündigung |
| Auch der geplante Einzug
einer benötigten Pflegekraft rechtfertigt eine Kündigung des
Vermieters aus Eigenbedarf. Voraussetzung ist jedoch, daß der Vermieter
in dem Kündigungsschreiben ausführlich die Notwendigkeit der
Pflegerin darlegt. Unerheblich ist hingegen, ob sich der Betreuungsbedarf
später als weniger dringend herausstellt.
BVerfG - Az.1 BvR 889/99 |