| Keine Kündigung bei unleserlicher Unterschrift |
| Ist die unter eine Mietvertragskündigung
gesetzte Unterschrift des Mieters so unleserlich, daß sich dem Vermieter
nicht erschließt, wem sie zuzuordnen ist, so ist die Kündigung
unwirksam. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, daß
der Empfänger einer Kündigung ohne weiteres nachvollziehen können
muß, wer gekündigt hat.
AG Dortmund, Az.: 125 C 11040/99 |