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Keine Kündigung bei unleserlicher Unterschrift
Ist die unter eine Mietvertragskündigung gesetzte Unterschrift des Mieters so unleserlich, daß sich dem Vermieter nicht erschließt, wem sie zuzuordnen ist, so ist die Kündigung unwirksam. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, daß der Empfänger einer Kündigung ohne weiteres nachvollziehen können muß, wer gekündigt hat.

AG Dortmund, Az.: 125 C 11040/99