| Keine fristlose Kündigung wegen Fehlverhalten eines Familienmitglieds |
| Ein Mietvertrag kann nur
bei erheblicher Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Mieter
selbst gekündigt werden, wobei das Fehlverhalten anderer Familienmitglieder
grundsätzlich dazu nicht ausreicht. Unterbindet der Mieter jedoch
wiederholtes Fehlverhalten von Familienmitgliedern nicht, kann dies durchaus
zu einem eigenen Verschulden des Mieters führen.
KG Berlin, Beschl. vom 15. 6. 2000- Az. 16 RE Miet 10611/99 |