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Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die neben der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch Zahlungsverzug wird nicht unwirksam durch Leistung des rückständigen Betrags.


AG Kassel, 25.08.2000 - Az: 451 C 6541/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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