| Vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis bei Umzug ins Altenheim |
| Der Mieter kann vom Vermieter
auch bei einem langjährig bestehenden Mietverhältnis kurzfristige
Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen, wenn seine Versorgung in einem
Altenpflegeheim erforderlich wird und nachdem er einen Pflegeplatz gefunden
hat. Dabei kann ein Zeitraum von drei Monaten nach der Kündigung angemessen
sein. Allerdings muss der Mieter dann einen Nachmieter stellen oder die
weitere Vermietung muss sehr leicht möglich sein. Von der Verpflichtung
zur Stellung eines Nachmieters wird der Mieter frei, wenn der Vermieter
die Gestellung unmöglich macht, weil er z.B. die Wohnung zum Verkauf
anbietet.
Amtsgericht Münster,
Urteil v. 61.03.2000 - 54 C 6052/99
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