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Schadensersatz bei fristloser Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Der Vermieter hat gegen den berechtigterweise fristlos gekündigten Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Mietzinses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter hätte fristgerecht kündigen können. 2. Die Möglichkeit einer früheren Weitervermietung hat der Mieter substantiiert darzulegen.


LG Berlin - Az: 62 S 267/98

Quelle: Grundeigentum 5 / 99, S. 317


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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