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Ausfall des Auszugs: Fristlose Kündigung
Fällt der Aufzug im Wohnhaus infolge alterbedingtem Verschleißes aus und ist der Instandsetzungsanspruch wegen Erreichen der sogenannten Opfergrenze entfallen, so ist zwar die wegen Mangels vom Wohnungsmieter ausgesprochene fristlose Kündigung begründet, eine Haftung des Vermieters wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung  aber scheidet aus.

AG Hannover 524 C12335 /97 Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 331