| Ausfall des Auszugs: Fristlose Kündigung |
| Fällt der Aufzug im
Wohnhaus infolge alterbedingtem Verschleißes aus und ist der Instandsetzungsanspruch
wegen Erreichen der sogenannten Opfergrenze entfallen, so ist zwar die
wegen Mangels vom Wohnungsmieter ausgesprochene fristlose Kündigung
begründet, eine Haftung des Vermieters wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung
aber scheidet aus.
AG Hannover 524 C12335 /97 Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 331 |