Fällt der Aufzug im Wohnhaus infolge alterbedingtem Verschleißes aus und ist der Instandsetzungsanspruch wegen Erreichen der sogenannten Opfergrenze entfallen, so ist zwar die wegen Mangels vom Wohnungsmieter ausgesprochene fristlose Kündigung begründet, eine Haftung des Vermieters wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung aber scheidet aus.
AG Hannover - Az: 524 C12335/97
Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 331
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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