| Katzenverbot auch bei Hundehaltung im Haus? |
| Ein Mieter kann nicht erwarten, zwei Katzen ohne Zustimmung des Vermieters halten zu dürfen, wenn im Mietvertrag eine Klausel unterschrieben wurde, nach der "jede Tierhaltung, insbesondere die von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" einer Zustimmung durch den Vermieter erfordert. Eine solche Klausel ist zulässig. Auch der Umstand, daß eine andere Partei einen Hund halten darf, der schon beim Einzug vorhanden gewesen war und zu dem eine besondere emotionale Bindung des Mieters bestand, ist unerheblich, da die unterschiedliche Behandlung sachgerecht war. Der Hundehalter hatte angegeben, er wäre nicht eingezogen, wenn er den Hund hätte abgeben müssen.
LG Krefeld - Az: 2 S 46/06 |