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Fünfunddreißig Papageien in Wohngebiet halten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Haltung von fünfunddreißig Papageien in einem Wohngebiet und der hiermit verbundene Lärm der Tiere müssen von den Nachbarn nicht hingenommen werden. Das Gericht verbot daher die Unterbringung der Tiere im Wohngebiet.


OVG Rheinland-Pfalz - Az: 8 A 11802/03.OVG


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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