Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.271 Anfragen

Kein Fütterungsverbot für Rabenvögel in der Corona-Krise

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Der Antrag der Antragstellerin, bis zur vollständigen Klärung der Infektionswege des Coronavirus von Rabenvögeln auf den Menschen mit einem negativen Ergebnis die aktive und passive Fütterung dieser Tiere zu untersagen, hat keinen Erfolg.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Voraussetzungen von § 17 Abs. 2 Satz 1 IfSG liegen nicht vor. Danach hat die zuständige Behörde die zur Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden. Zwar bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass das Virus SARS-CoV-2 ein Krankheitserreger ist, der eine übertragbare Krankheit verursachen kann (vgl. § 2 Nr. 3 IfSG). Die Antragstellerin hat indes nicht glaubhaft gemacht, dass Raben als Gesundheitsschädlinge zu behandeln sind.

Gemäß § 2 Nr. 12 IfSG sind Gesundheitsschädlinge Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden. Zwar ergibt sich aus dem Erfordernis der Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO) eine Beweiserleichterung in dem Sinne, dass statt der vollen Überzeugung von der Wahrheit nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit notwendig ist; es muss also wahrscheinlicher sein, dass der Anspruch besteht als umgekehrt. Dies ist hier indes nicht der Fall.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.271 Beratungsanfragen

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant