| Durchsetzung eines generellen Hundehaltungsverbotes |
| Die Durchsetzung eines
unangefochtenen Mehrheitsbeschlusses, welcher Hundehaltung generell verbietet,
kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig
sein. Grundsätzlich bindet er jedoch alle Wohnungseigentümer.
BayObLG - Az: 2 ZBR 58/00 |