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Durchsetzung eines generellen Hundehaltungsverbotes

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Durchsetzung eines unangefochtenen Mehrheitsbeschlusses, welcher Hundehaltung generell verbietet, kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein. Grundsätzlich bindet er jedoch alle Wohnungseigentümer.


BayObLG - Az: 2 ZBR 58/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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