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Durchsetzung eines generellen Hundehaltungsverbotes
Die Durchsetzung eines unangefochtenen Mehrheitsbeschlusses, welcher Hundehaltung generell verbietet, kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein. Grundsätzlich bindet er jedoch alle Wohnungseigentümer.

BayObLG - Az: 2 ZBR 58/00