| Leinenzwang |
| Was für den großen
"Hasso" gilt, das muß nicht automatisch auch für den kleinen
"Waldi" gelten. So kann ein Wohnungseigentümer in begründeten
Fällen den anderen ohne weiteres per Gerichtsbeschluß dazu verpflichten
lassen, seinen Hund auf gemeinsamen Wegen innerhalb der Wohnanlage an die
Leine zu nehmen. Für diese Entscheidung ist es völlig egal, ob
gleichzeitig ein anderer Hund auf demselben Grund und Boden frei herumlaufen
darf.
Im konkreten Fall fürchtete sich eine Klägerin vor dem großen, kräftig gebauten Hund eines Nachbarn. Auch das Gericht kam zu der Überzeugung, daß dieses Tier an einer kurzen Leine geführt werden muß. Die Antragstellerin habe begründete Besorgnis, der Hund könne sie berühren oder auch nur erschrecken. Der Beklagte hatte sich damit gerechtfertigt, daß eine weitere Wohnungseigentümerin und Hundebesitzerin nicht gerichtlich belangt worden sei. Wenn schon ein Verbot erlassen werde, dann müsse das für alle gelten. Die Richter erkannten das nicht an: Dieses zweite Tier sei deutlich kleiner und stelle keine Bedrohung dar. Hanseatisches OLG Hamburg, 2 Wx 61/97 Quelle: Focus Online |