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Fünf Monatsmieten Kaution?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Kautionsvereinbarung über fünf Monatsmieten kann bei einem Gewerbemietvertrag wirksam getroffen werden. Hier unterliegt die Mietsicherheit keiner gesetzlichen Beschränkung. Darüber hinaus ist eine Kaution, die drei Monatsmieten deutlich übersteigt, im Hinblick auf die bei Gewerbemietverträgen bestehenden Risiken grundsätzlich zulässig. Vorliegend wurde der Mieter weder unangemessen benachteiligt, noch waren sonstige Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit erkennbar gewesen.


OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - Az: 10 U 2/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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