Es liegt kein Verstoß gegen §§ 305c, 307 BGB vor, wenn die AGB eines gewerblichen Mietvertrages vorsehen, dass die Kosten für "kaufmännische und technische Hausverwaltung" als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden sollen.
OLG Köln, 18.01.2008 - Az: 1 U 40/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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