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Kaufmännische und technische Hausverwaltung können umgewälzt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt kein Verstoß gegen §§ 305c, 307 BGB vor, wenn die AGB eines gewerblichen Mietvertrages vorsehen, dass die Kosten für "kaufmännische und technische Hausverwaltung" als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden sollen.


OLG Köln, 18.01.2008 - Az: 1 U 40/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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