| Bei Gewerbemietvertrag besteht kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution |
| Der Mieter von Geschäftsräumen
hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.
Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. BGH, 21.3.2007 - Az: XII ZR 255/04 |