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Bei Gewerbemietvertrag besteht kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution
Der Mieter von Geschäftsräumen hat in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.
Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

BGH, 21.3.2007 - Az: XII ZR 255/04