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Kündigung muß gegenüber allen Vertragspartnern erfolgen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kündigung einer von einem Ehepaar gemieteten Gaststätte kann wirksam nur gegenüber beiden Vertragspartnern ausgesprochen werden, sofern keiner der Ehepartner vor Kündigungsausspruch aus dem Vertrag ausgeschieden ist. Der Umstand,

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Natalie Reil, Landshut