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Wenn die Brandschutzeinrichtungen nicht funktionieren – Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sorgt ein Vermieter trotz mehrfacher Aufforderungen seines Mieters, der in der gemieteten Lagerhalle besonders brandgefährdete Gegenstände lagert, nicht für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen, so kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.


KG, 22.09.2003 - Az: 12 U 15/02


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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