Sorgt ein Vermieter trotz mehrfacher Aufforderungen seines Mieters, der in der gemieteten Lagerhalle besonders brandgefährdete Gegenstände lagert, nicht für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen, so kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
KG, 22.09.2003 - Az: 12 U 15/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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