Verletzt der Vermieter den Konkurrenzschutz, so berechtigt dies regelmäßig zu einer Minderung, da ein die Minderung berechtigender Sachmangel anzunehmen ist. Ein Nachweis konkreter Umsatzeinbußen ist nicht notwendig.
OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - Az: 10 U 4/96
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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