Nach dem Ausspruch der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter dem Mieter ohne weitere Aufforderung einen späteren Wegfall der Eigenbedarfsgründe mitzuteilen. Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht.
LG Lübeck - Az: 14 S 386/98
Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 336
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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