|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |EIGENBEDARF|
Wegfall der Eigenbedarfsgründe
Nach dem Ausspruch der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter dem Mieter ohne weitere Aufforderung einen späteren Wegfall der Eigenbedarfsgründe mitzuteilen. Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht.

LG Lübeck 14S 386/98 Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 336