| Wegfall der Eigenbedarfsgründe |
| Nach dem Ausspruch der
Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter dem Mieter ohne weitere Aufforderung
einen späteren Wegfall der Eigenbedarfsgründe mitzuteilen. Eigenbedarf
zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des
gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen
in Betracht.
LG Lübeck 14S 386/98 Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 336 |