Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.024 Anfragen

Grund zur Eigenbedarfskündigung entfällt: Vermieter muss Mieter nur informieren

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Fällt der Eigenbedarfsgrund nach einer Kündigung weg, ist der Vermieter lediglich verpflichtet, den Mieter hierüber zu informieren. Eine darüber hinausgehende Pflicht, dem Mieter ausdrücklich die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht.

Stützt ein Vermieter eine Kündigung auf Eigenbedarf, der in Wahrheit nicht besteht, oder informiert er den Mieter nicht über einen späteren Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfsgrundes, verletzt er seine vertraglichen Pflichten und ist dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, 09.12.2020 - Az: VIII ZR 238/18). Voraussetzung ist dabei stets ein schuldhaftes Handeln des Vermieters. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen - insbesondere für den vorgeschobenen Eigenbedarf sowie für die Verletzung nachvertraglicher Hinweispflichten - trägt der Mieter (vgl. BGH, 18.05.2005 - Az: VIII ZR 368/03).

Die nachvertragliche Hinweispflicht des Vermieters beschränkt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, den Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auf den Wegfall des Eigenbedarfsgrundes hinzuweisen (vgl. BGH, 09.12.2020 - Az: VIII ZR 238/18; BGH, 13.06.2012 - Az: VIII ZR 356/11; BGH, 09.11.2005 - Az: VIII ZR 339/04). Eine weitergehende Pflicht, dem Mieter zugleich ausdrücklich die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten, ergibt sich aus dieser Rechtsprechung nicht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Stuttgart, 27.01.2026 - Az: 1 S 57/25

ECLI:DE:LGSTUTT:2026:0127.1S57.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant