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Wenn der Eigenbedarf vorhersehbar war …

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mußte bei Abschluß eines unbefristeten Mietvertrages seitens des Vermieters mit in absehbarer Zeit anzunehmenden Eigenbedarf gerechnet werden, so kann dieser sich später nicht darauf berufen.
Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin mit Hauptwohnsitz in Spanien ihr Haus in Deutschland vermietet.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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