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Wenn der Vermieter die Wohnungsrücknahme verweigert …

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter kann vom Mieter keine weitere Mietzahlung verlangen, wenn er die vollständig geräumte Wohnung nicht rechtzeitig zurück nimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter behauptet, dass die Räumlichkeiten sich nicht im vertragsgemäßen Zustand befinden. Ein Anspruch auf weitere Mietzahlung besteht nur dann, wenn der Mieter die Räume dem Vermieter

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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