| Renovierungspflicht |
| Haben die Parteien eines
Mietverhältnisses vereinbart, dass der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung
des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand zu übergeben hat
und kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann der Vermieter die Kosten
von ihm in Auftrag gegebener Renovierungsarbeiten auch dann vom Mieter
ersetzt verlangen, wenn die Voraussetzungen des Verzuges nicht vorliegen.
Ein solcher Anspruch rechtfertigt sich aus Geschäftsführung ohne
Auftrag.
OLG Koblenz – 5 U 1787798, NJW-RR 2000, 82 |