| Wohnungsabnahme |
| Besichtigt der Vermieter
bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung eingehend und verlangt
lediglich die Beseitigung von kleineren Mängeln, während er im
übrigen die Wohnung als in Ordnung" bezeichnet, liegt darin ein Verzicht
auf weitere Ansprüche.
LG Berlin, Az. 63 S 446 / 98 Quelle: Grundeigentum 16 / 99, S. 1053 |