Der Mieter hat als Besitzer
der Mietwohnung das Recht, darüber zu bestimmen, wer die Mietwohnung
wann und zu welchem Zweck betreten darf. Dieses Hausrecht gilt allen Dritten
gegenüber, daher grundsätzlich auch gegenüber dem Vermieter
und seinen Beauftragten.