Die Berechnung der Wohnfläche
einer Mietwohnung ist in der so genannten "II.
Berechnungsverordnung" umfänglich geregelt. Die Folgen einer Abweichung
der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche müssen
hingegen den allgemeinen Vorschriften des BGB
entnommen werden und wurden vielfach von der Rechtsprechung näher
konkretisiert.