Soll ein Mietvertrag gekündigt werden, so muß dies schriftlich erfolgen, sofern es sich nicht um einen gewerblichen Mietvertrag handelt. Dies ist gesetzlich in § 568 Abs. 1 BGB festgelegt ("Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.").Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.