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Kündigen, aber richtig!
Soll ein Mietvertrag gekündigt werden, so muß dies schriftlich erfolgen, sofern es sich nicht um einen gewerblichen Mietvertrag handelt. Dies ist gesetzlich in § 568 Abs. 1 BGB festgelegt ("Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.").

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