Prüfung der Nebenkostenabrechnung & Einwendungen
Nach Erhalt der Abrechnung kann die Abrechnung vom Mieter geprüft werden - jedoch nicht beliebig lange; 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung sind keine Einwendungen mehr möglich.
Anspruchsverjährung
Nach 3 Jahren verjähren
Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung. Die Verjährung beginnt
mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner
hiervon Kenntnis erhielt.
Rückzahlungsansprüche
des Mieters beispielsweise bei nicht abrechnungsfähigen Positionen
verjähren ebenfalls nach 3 Jahren. Im Falle eines Rechtsstreits wird
die Verjährung vom Gericht nicht nicht von Amts wegen geprüft;
der Schuldner der verjährten Forderung muss sich vielmehr ausdrücklich
darauf berufen.