Es kommt immer wieder vor,
das Mieter zwar ihr Mietverhältnis beenden,
es im Trubel jedoch versäumen von ihnen direkt bezahlte Gebühren
- z.B. für Wasser, Kabelfernsehen oder Energie - abzumelden. Der Versorger
bucht nun die Gebühren weiterhin vom Konto des ehemaligen Mieters
ab während der neue Mieter die entsprechende Leistung bezieht. Sobald
diese Zahlungen auffallen, geht es um die Schadensbegrenzung. Verträge
müssen ggf. zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet bzw. auf
den neuen Mieter umgeschrieben werden. Verständlicherweise soll nun
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