Ein Abnahmeprotokoll kann dem Vermieter als Grundlage für die rechtssichere Aufbereitung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht ordnungsmäßiger Rückgabe der Mieträume, insbesondere wegen vom Mieter verursachter Schäden oder wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, dienen. Wird ein bestimmter Mangel im Protokoll nicht aufgeführt, wirkt sich das gegen den VermieterUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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