Ein Abnahmeprotokoll kann dem Vermieter als Grundlage für die rechtssichere Aufbereitung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht ordnungsmäßiger Rückgabe der Mieträume, insbesondere wegen vom Mieter verursachter Schäden oder wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, dienen. Wird ein bestimmter Mangel im Protokoll nicht aufgeführt, wirkt sich das gegen den VermieterDiesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
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